Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsgegenstand
1.1 Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR verpflichten sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Jennifer und Daniel Feldmann keine Ärzte, Heilpraktiker oder Psychologen sind. Alle angebotenen Leistungen ersetzen nicht eine Konsultation/Unterstützung durch einen entsprechend ausgebildeten Mediziner. Jennifer und Daniel Feldmann werden keine Erkrankungen mit medizinischem Hintergrund behandeln oder medizinische Diagnosen erstellen, das Training ersetzt keine medizinische Behandlung. Tätigkeitsschwerpunkte von Jennifer und Daniel Feldmann liegen in den Bereichen Prävention und Gesundheitserhaltung.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen und nicht auf andere Personen übertragen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training und Beratung
2.1 Die Dauer einer Trainings- oder Beratungseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainings- und Beratungseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainings- und Beratungsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach ausfüllen des Gesundheitsfragebogen möglich.
3. Haftung
3.1 Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
3.3 Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
3.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
3.5 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
3.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
3.7 Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer auch mitzuteilen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im Voraus, spätestens am ersten Trainingstag.
4.2 Der Klient erhält von Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
4.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5. Sonstige
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
5.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6. Verhinderung und Ausfall
6.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Feststehende Kurse sind als Komplettpaket über eine definierte Wochenzahl gebucht.
6.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7. Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
8. Datenschutz
8.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9.2 Die Feldmanns – Jennifer und Daniel Feldmann GbR hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
10.2 Beide Parteien verpflichte sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
11. Kündigung der Zusammenarbeit
11.1 Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Oberhausen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.